Deutschland - Für die Wahrheit ins Gefängnis?!
Der ALG II-Bezieher Bruno S. wurde zu einer Geldstrafe von € 2.000,- oder 20 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er aufklären…
Der ALG II-Bezieher Bruno S. wurde zu einer Geldstrafe von € 2.000,- oder 20 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er aufklären…
am 12. Okt. 2007
Das verwundert mich nicht denn auf Grund meiner Publikationen als Journalist im Blog Worte sind wie Waffen versucht man diesen Weg im Moment auch. Notfalls gehe ich allerdings über Karlsruhe nach Straßburg zum Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte denn wenn das in 1. Instanz Erfolg hätte (wovon ich imo nicht ausgehe) käme das in meinem Fall einem Berufsverbot gleich und das Das Bundesverfassungsgericht hat folgendes ausgeführt
In Bezug auf Presseveröffentlichungen schützt das Persönlichkeitsrecht den Inhaber gegenüber entstellenden und verfälschenden Darstellungen, die die Persönlichkeitsentfaltung erheblich beeinträchtigen können (BVerfGE 97, 391 (403)). Allerdings gilt dies nicht unbeschränkt. Eine Darstellung kann trotz Vorliegens einer Persönlichkeitsbeeinträchtigung rechtmäßig sein, wenn sie durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG gedeckt ist.
also werde ich abwarten denn ich kann alle meine Behauptungen belegen